Die wichtigsten Führerscheinklassen für Zweiräder!
Auszug aus §6
Einteilung der Fahrerlaubnis:
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Klasse A1:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
(...)
Klasse M:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschiene
oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder
mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschiene oder einem Verbrennungsmotor
mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der
Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
(...)
(2) Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der
Erteilung nur zum Führen vn Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als
25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Abweichend von Satz 1 können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die
Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.
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Auszug aus §10
Mindestalter
(1) Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt:
1. 25 Jahre für Klasse A bei dirktem Zugang oder bei Erwerb vor Ablauf der
zweijährigen Frist nach § 6 Abs.2 Satz 1
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