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Die wichtigsten Führerscheinklassen für Zweiräder!

Auszug aus §6
Einteilung der Fahrerlaubnis:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

(2) Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen vn Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Abweichend von Satz 1 können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

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Auszug aus §10
Mindestalter

(1) Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt:

1. 25 Jahre für Klasse A bei dirktem Zugang oder bei Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs.2 Satz 1

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